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Gigabit.NRW Abteilung 4 ... Religionen (Ansprechpartnerin für die SI), Ausbildungsfragen der gymnasialen Oberstufe, Abitur (APO-GOSt), Externenabitur. S. 488), die zuletzt durch Verordnung vom 23. … (7) Sport wird bis zum Ende der Qualifikationsphase fortgeführt. Vorwort KlareErgebnisorientierunginVerbindungmiterweiterterSchulautono-mieundkonsequenterRechenschaftslegungbegünstigtguteLeistungen. NRW. ausgeschlossen ist oder bei Besorgnis der Befangenheit (§ 21 VwVfG. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen: APO-GOSt B. von Detlev Acker und Antonia Dicken-Begrich | 6. Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (Ausbildungs- und Prüfungsordnung gymnasiale Oberstufe – APO-GOSt) vom 5. Foren-Übersicht. S. 503)2. März 2009 (GV. Jgst. Schnellzugriff. NRW. Sekundarstufe II. Für Klassenarbeiten und Hausaufgaben gibt es zudem eine … März 2009 (SGV. Die Förderung in der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern. Diese Vorschriften – APO-GOSt C – gelten für den Schülerjahrgang, der zum Schuljahr 2010/2011 nach 6 Jahren Sekundarstufe I in die gymna­ siale Oberstufe an Gymnasium und Gesamtschulen eintritt (Schulzeit 13 Jahre) – BASS 13 – 32 Nr. Die Schülerinnen und Schüler wählen aus den in der Einführungsphase belegten Fächern des Pflicht- und Wahlbereichs zwei Fächer als Leistungskurse und mindestens sieben Fächer als Grundkurse. 1.2.7) zugelassen werden. 223) mit. S. 3.2); 503; BASS zuletzt geändert am 2.5.2013 (ABl. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I vom 2. Schnelle Seitennavigation zu Dokument zu Dokumentfunktionen zu Zitierungen zu Kontext zu letzte Dokumente. (1) In der Qualifikationsphase beträgt die Schülerwochenstundenzahl durchschnittlich 34 Unterrichtsstunden. S. 594), zuletzt geändert am 12. § 46 APO-GOSt, Leistungsnachweise und Leistungsbewertung, Nachprüfung bei Minder... § 47 APO-GOSt, Einführungsphase, Versetzung in die Qualifikationsphase § 48 APO-GOSt, Abiturprüfung § 49 APO-GOSt, Nachprüfung zum Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I § 50 APO-GOSt, Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) 7 % MwSt. Zum Inhalt. in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I) Vom 2. Die Leistungsbeurteilung entspricht in der Oberstufe den Richtlinien und Lehrplänen, sowie §13 APO-GOSt, Sekundarstufe I siehe Kernlehrplan (KLP Sek I). Jgst. Nr. (4) Im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld sind mindestens folgende Pflichtkurse zu belegen: Mathematik wird mindestens in Grundkursen bis zum Ende der Qualifikationsphase fortgeführt. Juli 2011 (SGV. Anwenderforum svws.nrw.de. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 18.11.2006 (ABl. Sekundarstufe II Sekundarstufe I APO-GOSt1 Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (vom 10.7.2011) APO-S I Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (vom 10.7.2011) Schriftliche Leistungen: Klausuren / Klassenarbeiten Anzahl und Dauer (§ 14 APO-GOSt ) Einführungsphase 1 Klausur (2 Std.) An Stelle eines künstlerischen Faches können auch zwei instrumentalpraktische oder zwei vokalpraktische Grundkurse oder zwei Grundkurse in Literatur in der Qualifikationsphase belegt werden. – 3. FAQ; Schulverwaltungssoftware NRW. APO-GOSt B und . August 2020. Gehäufte Verstöße führen zur Absenkung der Leistungsbewertung um eine Notenstufe in der Einführungsphase und um bis zu zwei Notenpunkte gemäß § 16 Abs. 3.2 Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (VVzAPO-GOSt) RdErl. Mai 2020 (SGV. Vorbereitungszeit der Prüflinge o Die Dauer der in einem separaten Raum erfolgenden Vorbereitung der Prüflinge auf die Erscheinungsdatum: 01.09.2018. Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler einzelne Leistungen oder sind Leistungen in einem Fach aus von ihr oder von ihm zu vertretenden Gründen nicht beurteilbar, wird die einzelne Leistung oder die Gesamtleistung wie eine ungenügende Leistung bewertet (§ 48 Abs. § 18 APO-GOSt, Bescheinigung über die Schullaufbahn, Abgangszeugnisse, Konferenz... § 19 APO-GOSt, Rücktritt und Wiederholung, § 21 APO-GOSt, Ort, Zeit und Gliederung der Prüfung, § 23 APO-GOSt, Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis, § 24 APO-GOSt, Verfahren bei Täuschungshandlungen und anderen Unregelmäßigkeiten, § 27 APO-GOSt, Stimmberechtigung, Beschlussfassung, Gäste, § 28 APO-GOSt, Anrechnung der Kurse für die Gesamtqualifikation, § 30 APO-GOSt, Zulassung zur Abiturprüfung, § 31 APO-GOSt, Verfahren bei Nichtzulassung, § 32 APO-GOSt, Fächer der schriftlichen Prüfung, § 33 APO-GOSt, Aufgaben und Verfahren für die schriftliche Prüfung, § 34 APO-GOSt, Beurteilung der schriftlichen Arbeiten, § 35 APO-GOSt, Fächer der mündlichen Prüfung, § 36 APO-GOSt, Mündliche Prüfung im ersten bis dritten Abiturfach, § 37 APO-GOSt, Verfahren bei der mündlichen Prüfung, § 38 APO-GOSt, Gestaltung der mündlichen Prüfung, § 39 APO-GOSt, Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife, § 40 APO-GOSt, Weitere Berechtigungen und Abschlüsse, § 41 APO-GOSt, Wiederholung der Abiturprüfung, § 43 APO-GOSt, Widerspruch und Akteneinsicht, § 44 APO-GOSt, Verfahrensvorgaben, Zusammensetzung von Konferenzen, § 45 APO-GOSt, Höchstverweildauer, Wiederholung. pro Hj. 13 – 32 Nr. (2) Im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld sind mindestens folgende Pflichtkurse zu belegen: Deutsch wird mindestens in Grundkursen bis zum Ende der Qualifikationsphase fortgeführt. S. 178, 535). können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden. Anwenderforum svws.nrw.de. 3.2 C (vgl. Änderungsverordnung der APO-GOSt Anpassung der APO-GOSt an die KMK-Vereinbarungen i.d.F. 3.1 Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) Vom 5. 1) 13 – 32 Nr. November 2014. § 18 APO-GOSt, Bescheinigung über die Schullaufbahn, Abgangszeugnisse, Konferenz... § 19 APO-GOSt, Rücktritt und Wiederholung, § 21 APO-GOSt, Ort, Zeit und Gliederung der Prüfung, § 23 APO-GOSt, Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis, § 24 APO-GOSt, Verfahren bei Täuschungshandlungen und anderen Unregelmäßigkeiten, § 27 APO-GOSt, Stimmberechtigung, Beschlussfassung, Gäste, § 28 APO-GOSt, Anrechnung der Kurse für die Gesamtqualifikation, § 30 APO-GOSt, Zulassung zur Abiturprüfung, § 31 APO-GOSt, Verfahren bei Nichtzulassung, § 32 APO-GOSt, Fächer der schriftlichen Prüfung, § 33 APO-GOSt, Aufgaben und Verfahren für die schriftliche Prüfung, § 34 APO-GOSt, Beurteilung der schriftlichen Arbeiten, § 35 APO-GOSt, Fächer der mündlichen Prüfung, § 36 APO-GOSt, Mündliche Prüfung im ersten bis dritten Abiturfach, § 37 APO-GOSt, Verfahren bei der mündlichen Prüfung, § 38 APO-GOSt, Gestaltung der mündlichen Prüfung, § 39 APO-GOSt, Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife, § 40 APO-GOSt, Weitere Berechtigungen und Abschlüsse, § 41 APO-GOSt, Wiederholung der Abiturprüfung, § 43 APO-GOSt, Widerspruch und Akteneinsicht, § 44 APO-GOSt, Verfahrensvorgaben, Zusammensetzung von Konferenzen, § 45 APO-GOSt, Höchstverweildauer, Wiederholung. NRW. kann die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden, wenn es sich um einen umfangreichen Täuschungsversuch handelt. Taschenbuch 32,99 € 32,99 € Lieferung bis Donnerstag, 23. Mai 2020 (SGV. 4 SchulG). Zum Inhalt. S. 178, 535). 3.1 A Verordnung. Schild-NRW . : 1101/18. Juni 2019 (GV. NRW. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 18.11.2006 (ABl. NRW. APO-GOSt - Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe Kommentar für die Schulpraxis – 12. Zeugnisnote bei Wechsel von Reli zu PP im laufenden Halbjahr. (1) Im Kurssystem der gymnasialen Oberstufe ergibt sich die jeweilige Kursabschlussnote in einem Kurs mit schriftlichen Arbeiten (Klausuren) aus den Leistungen im Beurteilungsbereich "Klausuren" (§ 14) und den Leistungen im Beurteilungsbereich "Sonstige Mitarbeit" (§ 15). Q1/Q21 GK = je 2 pro Hj. Sekundarstufe II. 3.2 A Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (VVzAPO-GOSt) RdErl. § 46 APO-GOSt, Leistungsnachweise und Leistungsbewertung, Nachprüfung bei Minder... § 47 APO-GOSt, Einführungsphase, Versetzung in die Qualifikationsphase § 48 APO-GOSt, Abiturprüfung § 49 APO-GOSt, Nachprüfung zum Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I § 50 APO-GOSt, Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) Abschnitt - Bestimmungen für den Unterricht/, http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=166719,12. Absenkung der Gesamtnote um bis zu einer Notenstufe, die nach § 13 Abs.2 APO-GOSt unter der oben genannten Bedingung möglich ist, in das kriterielle Bewertungsraster für die Darstellungsleistung integriert und bei der Punktezuordnung entsprechend berücksichtigt. Eine rein rechnerische Bildung der Kursabschlussnote ist unzulässig, vielmehr ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Kurshalbjahr zu berücksichtigen. 223) mit1 13-32 Nr. NRW. 1. Schild-NRW . (4) Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter kann die Fachlehrkraft den Leistungsstand auch durch eine Prüfung feststellen (§ 48 Abs. Moderator: Pfotenhauer. In welchem Umfang darf die sprachliche Richtigkeit bei der Notengebung berücksichtigt werden? Mit der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) werden in Nordrhein-Westfalen der Unterricht in der Sekundarstufe II an den Gymnasien des Landes und die Abiturprüfung geregelt.. Nr. Schülerinnen und Schüler, die das Fach Sozialwissenschaften gewählt haben, belegen in der Regel im zweiten Jahr der Qualifikationsphase zusätzlich zwei Grundkurse in Geschichte. Entsprechendes gilt bei einer besonders schweren Beeinträchtigung des Lesens und Rechtschreibens. § 46 APO-GOSt, Leistungsnachweise und Leistungsbewertung, Nachprüfung bei Minder... § 47 APO-GOSt, Einführungsphase, Versetzung in die Qualifikationsphase, § 49 APO-GOSt, Nachprüfung zum Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I, § 50 APO-GOSt, Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil), Gesamte Vorschrift zur Druckliste hinzufügen, /Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/APO-GOSt,NW - Ausbildungs- und Prüfungsordnung Gymnasiale Oberstufe/§§ 1 - 19, Erster Teil - Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe/§§ 6 - 12, 2. Schülerinnen und Schüler, die Lateinunterricht ab Klasse 5 ohne zusätzliche Stunden besucht haben, und ab der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe drei weitere Fremdsprachen, darunter eine neu einsetzende Fremdsprache, belegen wollen, können am Ende der Sekundarstufe I zu einer Prüfung zum Erwerb des Latinums (APO-GOSt B Anlage 15 Nr. WJohannsen Beiträge: 54 Registriert: Di Dez 04, 2018 6:25 am Wohnort: Aachen Schulform: … Schulverwaltungssoftware NRW. (VV 4.21zu § 4 APO-GOSt) Mittlerer Schulabschluss nach Q 1 Alternative 2 Alternative 3 Q 2 Q 2 Q 2 Q 1 Q 1 Q 1 EPH Auslandsjahr Auslandsjahr Auslandsjahr EPH Sekundarstufe I (Klasse 9) 13 Halbjährlicher Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase Bei halbjährlichen Auslandsaufenthalten wird die Schullaufbahn nach Rückkehr im jeweils folgenden Halbjahr fortgesetzt. 11) Q1 = 1. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 18. Zu unterscheiden sind Regelungen für die Grundschulen (AO GS), für die Haupt-, Real-, Gesamt-, Sekundarschulen und Gymnasium (Sekundarstufe I, APO S I), für die Gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II, APO GOSt), das Berufskolleg (APO BK), das Weiterbildungskolleg (APO WBK) und die Sonderpädagogische Förderung (AO SF). S. 178/ 535) mit Verwaltungsvorschriften (VVzAPO-GOSt) RdErl. Oktober 1998 zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Im Übrigen gelten die in den Lehrplänen festgelegten Grundsätze. Grundlagen Sekundarstufe I Allgemein (Auszüge aus dem Kernlehrplan NRW Erdkunde G8): „Die Kompetenzerwartungen im Lehrplan sind jeweils in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Mai 2016 (SGV. Anwenderforum svws.nrw.de. Dieser Stadtteil ist von seiner Geschichte her eher industriell geprägt, befinde… Schulverwaltungssoftware NRW. (5) Schülerinnen und Schülern, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht haben, ist Gelegenheit zu geben, die vorgesehenen Leistungsnachweise nachträglich zu erbringen. 5 Teil A: Allgemeine Vorgaben und konzeptioneller Rahmen 1. Alles, was zur Sek1 passt. § 14 APO-GOSt, Beurteilungsbereich - Gesetze des Bundes und der Länder Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten. NRW. vom 02.06.2006. NRW. APO-GOSt für Schülerinnen und Schüler mit 6-jähriger Sekundarstufe I ab Schuljahr 2010/2011 - Stand: 15.12.09 13 – 32 Nr. Allgemeines. § 5 APO-GOSt, Information, Beratung und Dokumentation der Schullaufbahnen; Zeugn... § 6 APO-GOSt, Grundstruktur der Unterrichtsorganisation und allgemeine Belegungs... § 7 APO-GOSt, Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer, § 9 APO-GOSt, Versetzung in die Qualifikationsphase, § 13 APO-GOSt, Grundsätze der Leistungsbewertung, Nachteilsausgleich, § 14 APO-GOSt, Beurteilungsbereich "Klausuren" und "Projekte", § 15 APO-GOSt, Beurteilungsbereich "Sonstige Mitarbeit". Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form angemessen zu berücksichtigen. 2. die Kompetenzerwartungen am Ende der Jahrgangsstufen 6, 8 und 9, formuliert in den Kernlehrplänen des Landes NRW, sowie in der Einführungs- und Qualifikationsphase, formu-liert durch die Richtlinien und Lehrpläne des Landes NRW sowie durch … 7/08 Sekundarstufe I – Gymnasium und Gesamtschule Kernlehrpläne Latein RdErl. März 2009 (GV. (VV 4.21zu § 4 APO-GOSt) Mittlerer Schulabschluss nach Q 1 Alternative 2 Alternative 3 Q 2 Q 2 Q 2 Q 1 Q 1 Q 1 EPH Auslandsjahr Auslandsjahr Auslandsjahr EPH Sekundarstufe I (Klasse 9) 13 Halbjährlicher Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase Bei halbjährlichen Auslandsaufenthalten wird die Schullaufbahn nach Rückkehr im jeweils folgenden Halbjahr fortgesetzt. Anwenderforum svws.nrw.de. Das gilt auch für die Zulassung sonstiger Ausnahmen vom Prüfungsverfahren. § 5 APO-GOSt, Information, Beratung und Dokumentation der Schullaufbahnen; Zeugn... § 6 APO-GOSt, Grundstruktur der Unterrichtsorganisation und allgemeine Belegungs... § 7 APO-GOSt, Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer, § 9 APO-GOSt, Versetzung in die Qualifikationsphase, § 13 APO-GOSt, Grundsätze der Leistungsbewertung, Nachteilsausgleich, § 14 APO-GOSt, Beurteilungsbereich "Klausuren" und "Projekte", § 15 APO-GOSt, Beurteilungsbereich "Sonstige Mitarbeit". (5) Die gemäß § 8 Abs. Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), AO-GS, APO-S1, APO-GOSt, AO-SF usw: Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW): NRW gehört zu den Bundesländern, in denen das Grundgerüst schulrechtlicher Regelungen durch das Schukgesetz NRW gebildet wird, während relevante Themen in Rechtsverordnungen ergänzt und konkretisiert werden. Schülerinnen und Schüler, die das Fach Geschichte oder das Fach Sozialwissenschaften aus der Einführungsphase mindestens bis zum Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase fortführen, erfüllen damit die zusätzliche Belegungsverpflichtung gemäß Nummern 2 bis 4 für dieses Fach. Die aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache muss in diesen Fällen mindestens bis zum Ende der Einführungsphase belegt werden. Gesamtschulen ab Schuljahr 2011/2012 (Stand: 1. NRW. Oktober 1998 zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Diese Bedingung kann auch durch einen in der Sekundarstufe II durchgehend belegten vierstündigen Grundkurs in einer neu einsetzenden Fremdsprache erfüllt werden. (APO-GOSt) i.d.F. kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen, wenn der Umfang der Täuschung nicht feststellbar ist. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung. Schnellzugriff. Nur noch 7 auf Lager (mehr ist unterwegs). Diese Vorschriften – APO-GOSt C – gelten für den Schülerjahrgang, der zum Schuljahr 2010/2011 nach 6 Jahren Sekundarstufe I in die gymna­ siale Oberstufe an Gymnasium und Gesamtschulen eintritt (Schulzeit 13 Jahre) – BASS 13 – 32 Nr. Schild-NRW . Änderung VVzAPO-GOSt - GeR-Berechnung. : 1101/18. ), entscheidet die oder der Vorsitzende des Zentralen Abiturausschusses; ist die oder der Vorsitzende selbst betroffen, so entscheidet die obere Schulaufsichtsbehörde. Alles, was zur Sek2 passt. Bei der Abiturprüfung ist die Verlängerung von Vorbereitungsund Prüfungszeiten in der Regel nur dann zulässig, wenn diese Form des individuellen Nachteilsausgleichs Gegenstand der bisherigen Förderpraxis für die Schülerin oder den Schüler war. ISBN: 978-3-86837-317-2. WJohannsen Beiträge: 54 Registriert: Di Dez 04, 2018 6:25 am Wohnort: Aachen Schulform: … APO-GOSt für Schülerinnen und Schüler mit 6-jähriger Sekundarstufe I ab Schuljahr 2010/2011 - Stand: 15.12.09 13 – 32 Nr. (7) Soweit es die Behinderung oder der sonderpädagogische Förderbedarf einer Schülerin oder eines Schülers erfordert, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Vorbereitungszeiten und Prüfungszeiten angemessen verlängern und sonstige Ausnahmen vom Prüfungsverfahren zulassen. über den Bildungsgang und die Abiturprüfung. SGV. Mit der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) werden in Nordrhein-Westfalen der Unterricht in der Sekundarstufe II an den Gymnasien des Landes und die Abiturprüfung geregelt.. Nur noch 7 auf Lager (mehr ist unterwegs). Die Kursabschlussnote wird gleichwertig aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche gebildet. Dauer und Anzahl richten sich nach den Angaben der APO-GOSt. (APO-GOSt.). Oktober 1998 zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Foren-Übersicht. 5 SchulG). Lieferfrist: 3-5 Tage. Rechtliche Grundlagen der Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe. NRW. Oktober 1998 (GV. zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. poststelle@schulministerium.nrw.de www.schulministerium.nrw.de Heftnummer 4725 1. auch . … poststelle@schulministerium.nrw.de www.schulministerium.nrw.de Heftnummer 4720 1. NRW. NRW. NRW. Schnellzugriff. S. 312b), in Kraft getreten am 2.

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